Erdbestattung
Eine Erdbestattung darf nur auf einem Friedhof vorgenommen werden. Bei dieser traditionellen Form der Bestattung wird die bzw. der Verstorbene in einem Holzsarg der Erde übergeben.
Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung erfolgt zunächst die Einäscherung des Körpers in einem Holzsarg.
Dann wird die Asche in einer Urne auf einem Friedhof oder in geeigneter Form in einer Kirche beigesetzt.
Die Asche kann auch auf einer hierfür bestimmten Stelle (Streuwiese) eines Friedhofes verstreut werden.
Seebestattung
Die Urne kann außerhalb der Drei-Meilen-Zone von einem Schiff aus auf Hoher See
beigesetzt werden.
Die Voraussetzung hierfür ist, dass entweder der Verstorbene zu Lebzeiten oder
im Todesfall dann die nächsten Angehörigen schriftlich die Verbundenheit des Verstorbenen zum
Meer zum Ausdruck bringen.
Jeder kann diese Bestattungsform wählen.
Sonstige Beisetzungen außerhalb von Friedhöfen kann die zuständige Behörde im Einzelfall
zulassen.
Neben den traditionellen Bestattungsarten können auch alternative Formen der Beisetzung
gewählt werden wie beispielsweise